Emissionsarme Verfahren für Tätigkeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 2.9 TRGS 519, sind eine bewährte Methode zur sicheren Durchführung von Asbestsanierungen. Es dient der Minimierung von Faserfreisetzungen während der Entfernung von Asbestmaterialien. Die strikte Einhaltung von Arbeitsschutz- und Umweltschutzvorgaben gemäß TRGS 519 ist dabei unerlässlich. Raumluftmessungen spielen eine entscheidende Rolle in jeder Phase der Sanierung: von der Erstbewertung bis hin zur Freigabemessung nach Abschluss der Arbeiten. Eine professionelle Durchführung und Kontrolle der Sanierungsmaßnahmen ist essenziell, um Gefahren durch Asbestfasern nachhaltig zu eliminieren.
Mit modernster Technik und strikter Einhaltung der TRGS 519 Vorschrift, entfernen wir Asbestmaterialien effizient und sicher mit unseren zugelassenen BT-Verfahren.
Hierzu haben wir für folgende BT-Verfahren die staatliche Zulassung:
- BT 3 (Asbestzement-Wasserrohrleitungen trennen / Rohrknacken)
- BT 30 (Bohren in Wände und Decken mit asbesthaltiger Bekleidung – Bohrverfahren mit Direktabsaugung)
- BT 32 (Ausstemmen von asbesthaltigen Wand- und Deckenbekleidungen)
- BT 33.6 (Ausbau von Vinyl-Asbest-Platten in Verbindung mit dem Entfernen des asbesthaltigen Klebers von mineralischem Untergrund – SES-Verfahren)
- BT 40 (Entfernen asbesthaltiger ausgehärteter Kleber und zähplastischer Materialien auf festen mineralischen Untergründen z. B. Estrich oder Beton – Fräsverfahren für die Boden- und Randbearbeitung)
- BT 44 (Entfernen asbesthaltiger Deckenbekleidungen z. B. Putze, Spachtelmassen von festen mineralischen Untergründen wie Beton – Fräsverfahren für die Decken- und Randbearbeitung
- BT 46 (Ausbau asbesthaltiger Fensterbänke in und an Gebäuden)
- BT 56 (Ausbau von asbesthaltigem Kitt aus Glasfalz durch Aushauen, Schneiden oder mittels oszillierendem Werkzeug)
- BT 58 (Demontage asbesthaltiger Brandschutzklappen Typ TROX PA-X 100 – Wandeinbau unter Anwendung eines Restfaserbindemittels)
• Gefährdungsbeurteilungen:
Vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen analysieren wir die Belastung und erstellen eine fundierte Risikobewertung/Gefährdungsbeurteilung.
• Personenbezogene Messungen:
Vor der eigentlichen Sanierung bieten wir zum Nachweis einer minimierten Faserfreisetzung Personenbezogene Messungen an, um Expositionsarme Verfahren nach TRGS 519 2.8 zu etablieren. Das bedeutet, dass nach erfolgreicher Durchfürung des Verfahrens auf einen abgeschotteten Schwarzbereich mit Schleuse und Unterdruckhaltung verzichtet werden kann. Das Verfahren wird oft bei Flachdachsanierungen mit asbesthaltiger Bitumenbahn angewandt, da es teuer und aufwendig wäre ein gesamtes Dach abzuschotten damit die Sanierung erfolgen kann.
• Freigabemessungen/Status-Quo Messungen
Nach Abschluss der Arbeiten führen wir immer Raumluftmessungen durch, um sicherzustellen, dass die Sanierungsbereiche bedenkenlos genutzt werden können. Status Quo Messungen können vor Beginn der Sanierungsarbeiten gemacht werden um festzustellen ob eine unzulässig hohe Faserbelastung in der Raumluft vorhandenen ist.
• Behördliche Zulassungen
Wir haben sämtliche erforderlichen Behördliche Zulassungen im Bereich Asbest. Wir dürfen somit alle asbesthaltigen Materialien bearbeiten und befördern.